„Scheidungsantrag online ausfüllen in nur 10 bis 15 Minuten….“ oder „Scheidung: Schnell und preiswert“: Immer häufiger wird im Internet die Möglichkeit einer so genannten „Online-Scheidung“ angeboten. Hierbei wird der Eindruck erweckt, dass eine Scheidung per Mausklick möglich sei und dass diese zudem besonders schnell und preiswert durchgeführt werden könnte. Diese Vorstellung ist falsch.
Kein Zeitvorteil bei „Online-Scheidungen“
Ein durchschnittliches Scheidungsverfahren dauert circa 10 Monate. Diese lange Verfahrensdauer liegt meist darin begründet, dass die Familiengerichte einige Zeit benötigen, um den Scheidungstermin vorzubereiten. Alleine der im Rahmen einer Scheidung durchzuführende Versorgungsausgleich, also die Verteilung der jeweiligen Rentenansprüche, benötigt meist einige Monate. In Anbetracht dieses langen Zeitraums ist es völlig unerheblich, ob ein paar Minuten Zeit eingespart werden, indem wichtige und sensible persönliche Daten per Online-Fragebogen an den Anwalt gesandt werden. Vielmehr besteht sogar die Gefahr, dass infolge von Falscheingaben, die bei einem persönlichen Beratungsgespräch weitgehend vermieden werden, erhebliche Zeitverzögerungen eintreten.
Der eigentliche Scheidungstermin dauert in der Regel nur 15 bis 30 Minuten. In dem Termin müssen stets beide Eheleute anwesend sein. Schließlich werden sie durch das Familiengericht zu den Gründen befragt, warum sie ihre Ehe als gescheitert betrachten. In der Gerichtsverhandlung wird zum Beispiel erörtert, seit wann die Partner voneinander getrennt leben und ob sie sich tatsächlich scheiden lassen wollen. Ein zuverlässiger Anwalt wird seinen Mandanten oder seine Mandantin sorgsam und gründlich auf diesen wichtigen Termin vorbereiten und bereits im Vorfeld alle offenen Fragen klären. Wenn Sie in den Scheidungstermin gehen, sollten Sie daher mit Ihrem Anwalt bereits ein enges Vertrauens- und Arbeitsverhältnis aufgebaut haben und diesen nicht gerade erst kennen gelernt haben.
Kostenersparnis durch „Scheidung per Internet“: Null!
In außergerichtlichen Auseinandersetzungen oder im Falle einer außer- gerichtlichen Beratung können die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren zwischen Mandant und Rechtsanwalt individuell ausgehandelt und vereinbart werden. In dem gerichtlichen Scheidungsverfahren bestimmen sich die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren jedoch nach den starren Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Diese Gebühren sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden. Die konkrete Gebührenhöhe bestimmt sich nach der Festsetzung des Gegenstandswerts des jeweiligen Scheidungsverfahrens durch das Gericht. Entscheidend für den festgesetzten Gegenstandswert ist wiederum der Umfang der konkreten gerichtlichen Auseinandersetzung. Werden in dem Scheidungsverfahren zum Beispiel zusätzliche Regelungen, wie etwa die Verteilung des Hausrats mitverhandelt, steigt der Gegenstandswert und damit auch die Kosten. Bei der Bestimmung der entstehenden Rechtsanwaltsgebühren ist es also völlig unerheblich, wie der beauftragte Rechtsanwalt kontaktiert wurde, oder ob die Beratung persönlich und umfangreich oder knapp und nur per E-Mail-Verkehr erfolgte. Die Kosten bleiben in beiden Fällen immer gleich hoch.
Fazit:
Ebenso wichtig, wie die Entscheidung eine Ehe zu schließen, ist auch der Schritt, diese endgültig scheiden zu lassen. Neben dem tiefen Einschnitt in die persönliche Lebensplanung bedingt eine Scheidung auch weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen für beide Partner. Selbst in Fällen, wo trotz fester Scheidungsabsicht eine einvernehmliche Trennung in Betracht kommt, sollten diese weitreichenden Folgen gut durchdacht, zuverlässig geplant und zielstrebig umgesetzt werden. Eine Scheidung auf „Knopfdruck“, ohne Bedacht und ohne verlässlichen Rat, ist weder möglich noch empfehlenswert.
Im Falle einer Scheidung sollten Sie sich nur an einen Rechtsanwalt wenden, der bei Beauftragung Ihr Vertrauen erringt und verdient. Nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten persönlichen Beratung. In einem ausführlichen Gespräch wird Ihr Anwalt mit Ihnen zusammen zunächst Ihre genauen Vorstellungen und Wünsche ermitteln und Sie sodann über das bestmögliche Vorgehen informieren. Hierbei wird der „gute Anwalt“ auch kritische Nachfragen stellen, vor möglichen Fallstricken oder übereilten Entscheidungen warnen und kreative Handlungsalternativen aufzeigen.
Auch während des Scheidungsverfahrens ist ein enger Kontakt zwischen Anwalt und Mandant wichtig und sinnvoll. Ihr Scheidungsanwalt sollte engagiert an Ihrer Seite stehen und Sie sicher durch das Scheidungsverfahren führen, hierbei stets hart in der Sache verhandeln und dennoch die gegenseitige Fairness im Auge behalten. Gelingt diese intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit, ist der Grundstein für ein wenig belastendes und erfolgreiches Scheidungsverfahren gelegt.
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