Internetseiten brauchen eine Datenschutzerklärung!
An dieser bereits lange bestehenden gesetzlichen Verpflichtung ändert sich durch die neu in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das geänderte neue deutsche Datenschutzgesetz (BDSG) grundsätzlich nichts.
Allerdings wird durch das neue Datenschutzrecht der Umfang der auf Internetseiten für den Nutzer bereitzustellen Informationen ganz erheblich erweitert. Hierdurch soll größtmögliche Transparenz über die Datenverarbeitung im Internet erreicht werden. Diese “transparente Datenverarbeitung“
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