Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber haben Sie neben Pflichten auch weitreichende Rechte gegenüber Ihren Arbeitnehmern. Diese Rechte gilt es, nötigenfalls auch vor dem Arbeitsgericht zu sichern und durchzusetzen. Hierfür stehen wir Ihnen deutschlandweit als zuverlässiger Partner mit Rat und Tat zur Seite.

 

Wir beraten Sie über

  • die optimale Ausgestaltung neuer Arbeitsverträge. Durch den vorausschauenden Abschlussvon Arbeitsverträgen lassen sich Auseinandersetzungen im Arbeitsverhältnis vermeiden. Die mit jeder Neueinstellung von Arbeitnehmern einhergehenden wirtschaftlichen Risiken werden frühzeitig kalkulierbar.
  • Maßnahmen der offenen und heimlichen Videoüberwachung von verdächtigen Angestellten, zum Beispiel bei dem Verdacht von Diebstählen und Unterschlagungen in Supermärkten, Ladengeschäften, Warenlagern u.s.w.
  • Führungs- und Sanktionsmittel. Als Arbeitgeber stehen Ihnen – von Mitarbeitergesprächen über Ermahnungen bis hin zu Abmahnungen – vielfältige Führungs- und Sanktionsmittel zur Verfügung. Arbeitsgerichtprozesse lassen sich so vermeiden. Sollte es dennoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, ist Ihre Rechtsposition nach Ausschöpfung aller außergerichtlichen Mittel entschieden gestärkt.
  • Rechte und Pflichten gegenüber dem Betriebsrat. Solange Sie sich Ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind, macht es von Fall zu Fall Sinn, mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Unnötige Auseinandersetzungen lassen sich vermeiden.
  • Tarifbindung und Möglichkeiten zur Lösung aus der Tarifbindung. Wir zeigen Ihnen auf, welche tarifvertraglichen Vereinbarungen für Sie bindend sind und wie Sie sich aus einer leidigen Tarifbindung lösen können.
  • die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Vorzeitig lassen sich Arbeitsverhältnisse durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung oder aber durch Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beenden.
  • Sicherlich erschwert das Kündigungsschutzgesetz die arbeitgeberseitige Kündigung. Neben der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch die sozialgerechtfertigte Kündigung aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen zulässig. Wir kennen alle hierfür notwendigen Voraussetzungen und wachen zudem über die bei Ausspruch der jeweiligen Kündigung einzuhaltenden Verfahrens-, Frist- und Formvorschriften. So lassen sich langwierige Arbeitsgerichtsprozesse gewinnen oder aber, was noch besser ist, von vornherein vermeiden.

 

Als Ihr Anwalt dienen wir ausschließlich Ihren Arbeitgeberinteressen. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Halbe.

Sie können auch eine unverbindliche online-Anfrage stellen oder eine E-Mail direkt an die Adresse jh@wagnerhalbe.de senden.

Lesen Sie zum Kündigungsschutz im Arbeitsrecht auch das WAGNER HALBE Onlinelexikon auf www.onlinelexikon-arbeitsrecht.de und unsere aktuellen Fachbeiträge zum Arbeitsrecht.

 


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Halbe

Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.

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 0221 35006781
 jh@wagnerhalbe.de
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Veröffentlichungen zu diesem Thema