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Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).


Widerrufsjoker bei Verbraucherkreditverträgen aus 2002 – 2010 nur noch bis zum 21.6.2016 möglich!

Das Ende des Widerrufsjokers naht. Immobiliendarlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 sollten jetzt dringend auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüft werden.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der kreditgebenden Banken in Verbraucherdarlehensverträgen insbesondere zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie können sich für die Kreditnehmer auch noch nach Jahren des Vertragsschlusses finanziell vorteilhaft auswirken. Denn der Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindert, dass
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005, 2006 und 2007

Uns liegen derzeit einige Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005 bis 2007 zur Prüfung vor. Die Widerrufsbelehrungen sind Darlehensverträgen beigefügt, die die ING Diba seinerzeit mit Verbrauchern zur Grundstücksfinanzierung abgeschlossen hatte. Sämtliche der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, d.h. sie entsprechen nicht den Anforderungen, die das Gesetz an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung stellt.
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