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Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).


Schmerzensgeld für Polizisten – Demonstrant muss Polizeibeamten Entschädigung zahlen!

In einem aktuellen Urteil hat das Amtsgericht Düsseldorf klargestellt, dass Polizeibeamte auch für einfache Verletzungen, die sie im Dienst durch einen körperlichen Angriff auf ihre Person erlitten haben, ein erhebliches Schmerzensgeld einfordern können. Hierfür können sie den Schädiger selbst und direkt zivilrechtlich in Anspruch nehmen (rechtskräftiges Urteil des Amtsgericht Düsseldorf v. 01.12.2016 – 27 C 158/16, bestätigt durch Beschluss des Landgerichts Düsseldorf v. 18.05.2017 – 20 S 216/16).
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen DKB aus den Jahren 2002 bis 2010

(Widerrufsjoker in über 70 % der Fälle)

Aufgrund einer Vielzahl von Mandatsanfragen haben wir in den letzten Monaten verschiedene Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank (DKB) aus den Jahren 2002 bis 2010 überprüft. Die Widerrufsbelehrungen finden sich in Kreditverträgen , welche die DKB in früheren Jahren mit Verbrauchern zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen hatte. Beinahe alle der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und dadurch rechtlich unwirksam.
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Neues “Bootleg-Urteil“ des AG Köln

Kein Schadensersatz!

Streitwert auf absolutes Minimum begrenzt!

 

Das Amtsgericht Köln hat in einer neuen Entscheidung zu der Problematik um sogenannte „Bootleg-Abmahnungen“ den übersetzten Forderungen von Abmahnanwälten der Musikindustrie eine klare Abfuhr erteilt (Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.10.2014 – 125 C 75/14).

In dem Fall hatte ein argloser Familienvater auf einem Flohmarkt eine alte Musik-DVD der Gruppe „Pink Floyd“ gekauft. Diese offenkundig wertlose DVD sollte einige Jahre später nach einer gründlichen Entrümpelung der Musiksammlung im Rahmen einer eBay-Auktion versteigert werden.
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