Kein Schadensersatz!
Streitwert auf absolutes Minimum begrenzt!
Das Amtsgericht Köln hat in einer neuen Entscheidung zu der Problematik um sogenannte „Bootleg-Abmahnungen“ den übersetzten Forderungen von Abmahnanwälten der Musikindustrie eine klare Abfuhr erteilt (Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.10.2014 – 125 C 75/14).
In dem Fall hatte ein argloser Familienvater auf einem Flohmarkt eine alte Musik-DVD der Gruppe „Pink Floyd“ gekauft. Diese offenkundig wertlose DVD sollte einige Jahre später nach einer gründlichen Entrümpelung der Musiksammlung im Rahmen einer eBay-Auktion versteigert werden.
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