Vertragsgestaltung

Vertragsgestaltung

Im Vertragsrecht beraten wir Sie konkret zu den juristischen Möglichkeiten und rechtlichen Risiken eines Vertrages.

Wir warnen vor Fallstricken, unwirksamen Klauseln, nichtigen Abreden und ungerechtfertigen Übervorteilungen. Gleichzeitig weisen wir Sie auf geeignete vertragliche Alternativen und zusätzlich gebotene Regelungsmöglichkeiten hin. Bei der Gestaltung von Verträgen verwirklichen wir Ihre genauen Vorstellungen und Wünsche rechtssicher und verlässlich. Dabei behalten wir – anders als pauschale Formulare oder ganz allgemeine Mustervertäge – stets nur Eines im Blick:

Ihr konkretes Interesse als Vertragspartner.

Insbesondere bei:

  • Arbeitsrechtlichen Verträgen (Arbeitsverträge, Abfindungsvereinbarungen, Aufhebungsverträge; speziell für Arbeitnehmer und Arbeitgeber),
  • Gewerblichen Verträge für Selbstständige und Unternehmen (Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB, Gesellschaftsverträge, Kaufverträgen),
  • Vertragswerke rund um den Immobilienerwerb,
  • Verträge für Existenzgründer (Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB, Lieferverträge und mehr),
  • Kaufverträge (insbesondere für den Neu- und Gebrauchtwagenkauf)
  • Mietverträge,
  • Familienrechtliche Vereinbarungen (wie Eheverträge oder Trennungsvereinbarungen),
  • Verfügungen und Verträge im Erbrecht, sowie
  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten,

sowie bei juristische Vereinbarungen in anderen Rechtsgebieten.

Für eine unverbindliche und kostenfreie Vorabinformation könne Sie uns jederzeit anrufen oder eine Anfrage per E-Mail an uns senden.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Jörg Halbe

Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.

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 0221 35006781
 jh@wagnerhalbe.de
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