Erbschaft und Testament
Testamentsgestaltung
Wir beraten Sie vorausschauend und fachkundig zu Rechtsfragen
- der Testamentsgestaltung und Errichtung,
- zu Gestaltungsmöglichkeiten einer vorweggenommenen Erbfolge
- und bei Vermächtnissen,
- sowie über die Möglichkeit der Enterbung/Reduzierung auf den Pflichtteil
- oder über einen Pflichtteilsentzug.
Dabei beachten wir Ihre Wünsche und Vorgaben und bedenken zusätzlich alle wichtigen juristischen Erwägungen, wie z.B. spezielle rechtliche Probleme des Familien- oder Gesellschaftsrechts.
Ergänzend informieren wir Sie über weitere sinnvolle und vorsorgliche Regelungen, wie die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen
Lesen Sie hierzu auch den Ratgeber von Rechtsanwalt Wagner im Kölner Stadtanzeiger: “Richtig vererben! So machen Sie Ihr Testament”.
Erbfall und Pflichtteil
Im Erbfall beraten wir Sie
- zu Fragen der Erbschaftsannahme oder Ausschlagung,
- zu Ihrem gesetzlichen oder testamentarischen Erbrecht,
- im Erbscheinsverfahren
- und bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsrechts.
Wir informieren Sie über die Höhe und Verwirklichung Ihrer Ansprüche. Bei Auseinandersetzungen im Erbfall (gesetzliche Erbschaft und Testament) versuchen wir eine sensible, verständige und interessengerechte Lösung und Einigung zwischen den Beteiligten zu erzielen. Im Streitfall kämpfen wir für Ihr Recht.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Wagner.
Sie können auch eine unverbindliche online-Anfrage stellen, eine E-Mail direkt an die Adresse info@wagnerhalbe.de senden oder uns einfach anrufen.
Ihr Ansprechpartner
