Bei einer Verdachtskündigung stützt der Arbeitgeber die Kündigung nicht auf eine vom Arbeitnehmer tatsächlich begangene schuldhafte Pflichtverletzung, sondern allein darauf, dass der betreffende Arbeitnehmer im Verdacht steht, eine Vertragsverletzung – wie etwa eine Straftat oder einen sonstigen schwerwiegenden Vertrauensbruch – begangen zu haben.
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Blog / Aktuelles / Veröffentlichungen
Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).
Fristlose Kündigung bei Verletzung der Rücksichtnahmepflicht
Nach einem Urteil des LAG Köln liegt in der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten nicht zuletzt wegen der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht, welcher geeignet ist, die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auch ohne vorangegangene Abmahnung zu rechtfertigen.
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Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Fristlose Kündigung nach angekündigter Krankheit
Bereits die Ankündigung eines Arbeitnehmers, sich etwa bei Nichtgewährung von begehrtem Urlaub oder Freistellung „krank zu melden“, ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung zu rechtfertigen, LAG Köln, Urteil vom 12.12.2002 – 5 Sa 1055/02.
Auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
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