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Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).


Jetzt wird’s aber höchste Zeit! Widerrufsjoker nur noch bis zum 21. Juni!

Erwerber von Grundstückseigentum, die bei Abschluss eines Immobiliendarlehens von der kreditgebenden Bank fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, müssen sich sputen. Zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Kreditverträge können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Bislang galt im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein „ewiges Widerrufsrecht“ (sog. Widerrufsjoker). Dabei geht es um viel Geld.
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