Filesharing Abmahnung von PLAION wegen „Dead Island 2“ durch RKA

Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt zurzeit massenhaft Filesharing Abmahnungen im Namen der PLAION GmbH (bis August 2022 noch „Koch Media“). PLAION ist Produzent und Vermarkter von PC- und Konsolenspielen. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das vorgeblich exklusiv von PLAION vertriebene Computerspiel „Dead Island 2“ über ihren Internetanschluss anderen Teilnehmern eines BiTorrent-Netzwerkes widerrechtlich zum Download bereitgehalten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
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Datenschutzerklärungen für Internetseiten – Drohen tatsächlich Abmahnungen?

Internetseiten brauchen eine Datenschutzerklärung!

An dieser bereits lange bestehenden gesetzlichen Verpflichtung ändert sich durch die neu in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das geänderte neue deutsche Datenschutzgesetz (BDSG) grundsätzlich nichts.

Allerdings wird durch das neue Datenschutzrecht der Umfang der auf Internetseiten für den Nutzer bereitzustellen Informationen ganz erheblich erweitert. Hierdurch soll größtmögliche Transparenz über die Datenverarbeitung im Internet erreicht werden. Diese “transparente Datenverarbeitung“
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Keine Erstattung von Kosten für Abmahnung bei eigener Sachkunde des Abmahners

Ein Firmeninhaber, der gleichzeitig als zugelassener Rechtsanwalt namens und im Auftrag der Firma, deren alleiniger geschäftsführender Gesellschafter er ist, einen Mitbewerber eben dieser Firma wegen eines vorgeblichen Wettbewerbsverstoßes abmahnt, kann vom Abgemahnten nicht die Erstattung der durch die wettbewerbsrechtliche Abmahnung entstandenen Anwaltskosten verlangen. So das Landgericht Köln mit Urteil vom 10.04.2018 – 81 O 117/17:
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Sony Music scheitert mit Filesharing – Klage vor dem AG Köln

Mit Urteil vom 03.04.2017 (Az. 125 C 228/17) hat das Amtsgericht Köln eine Klage der Sony Music auf Ersatz eines Lizenzschadens und Erstattung von Anwaltskosten nach außergerichtlich vorangegangener Filesharing Abmahnung abgewiesen. Der von der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertretene Beklagte teilte sich seinen Internetanschluss zum Zeitpunkt des Downloads mit seiner Ehefrau, die diesen ihrerseits selbstständig und mit ihrem eigenen Rechner nutzte.
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Amtsgericht Köln: Filesharing lässt sich durch den Einsatz von Ermittlungssoftware nicht nachweisen!

Mit Urteil vom 8.3.2017 (Az. 125 C 251/16) hat das Amtsgericht Köln eine Klage auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach einer vorangegangenen Filesharing-Abmahnung als unbegründet abgewiesen. Die klagende Rechteinhaberin blieb nach Ansicht des Gerichts den Beweis dafür schuldig, dass das von ihr behauptete und von dem Beklagten entschieden bestrittene Filesharing auch tatsächlich von dem Internetanschluss des Beklagten aus begangen wurde.
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