Sollten Sie nach dem 01.11.2002 ein Darlehen etwa zur Finanzierung eines Hauskaufs oder einer Eigentumswohnung aufgenommen haben, können Sie möglicherweise vom so genannten „Widerrufsjoker“ profitieren. Mit dem Widerrufs-Joker ist es Ihnen möglich, auch heute noch einen bereits vor vielen Jahren abgeschlossenen Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentgelt zu widerrufen, ein neues Darlehen zur Finanzierung der verbliebenen Restschuld aufzunehmen und somit vom derzeitigen Rekordtief der Bauzinsen zu profitieren. Die hierdurch zu erzielenden Zinsersparnisse belaufen sich abhängig von den Umständen des Einzelfalls schnell auf einige zehntausend Euro.
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Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).