Warner Bros. Entertainment Inc., eine US-amerikanische Film- und Fernsehgesellschaft mit Sitz in Burbank/Kalifornien, lässt in Deutschland von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal Inhaber von Internetanschlüssen wegen Filesharing abmahnen. Zu der Filesharing Abmahnung von Frommer Legal für Warner Bros. im einzelnen:
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Blog / Aktuelles / Veröffentlichungen
Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).
Filesharing Abmahnung von PLAION wegen „Dead Island 2“ durch RKA
Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt zurzeit massenhaft Filesharing Abmahnungen im Namen der PLAION GmbH (bis August 2022 noch „Koch Media“). PLAION ist Produzent und Vermarkter von PC- und Konsolenspielen. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das vorgeblich exklusiv von PLAION vertriebene Computerspiel „Dead Island 2“ über ihren Internetanschluss anderen Teilnehmern eines BiTorrent-Netzwerkes widerrechtlich zum Download bereitgehalten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
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Sony Music scheitert mit Filesharing – Klage vor dem AG Köln
Mit Urteil vom 03.04.2017 (Az. 125 C 228/17) hat das Amtsgericht Köln eine Klage der Sony Music auf Ersatz eines Lizenzschadens und Erstattung von Anwaltskosten nach außergerichtlich vorangegangener Filesharing Abmahnung abgewiesen. Der von der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertretene Beklagte teilte sich seinen Internetanschluss zum Zeitpunkt des Downloads mit seiner Ehefrau, die diesen ihrerseits selbstständig und mit ihrem eigenen Rechner nutzte.
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Amtsgericht Köln: Filesharing lässt sich durch den Einsatz von Ermittlungssoftware nicht nachweisen!
Mit Urteil vom 8.3.2017 (Az. 125 C 251/16) hat das Amtsgericht Köln eine Klage auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach einer vorangegangenen Filesharing-Abmahnung als unbegründet abgewiesen. Die klagende Rechteinhaberin blieb nach Ansicht des Gerichts den Beweis dafür schuldig, dass das von ihr behauptete und von dem Beklagten entschieden bestrittene Filesharing auch tatsächlich von dem Internetanschluss des Beklagten aus begangen wurde.
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Constantin Film unterliegt mit Filesharing-Klage vor dem Amtsgericht Köln
Mit Urteil vom 22.08.2016 hat das Amtsgericht Köln erneut die Filesharing-Klage eines Abmahners auf Erstattung von Abmahnkosten und Schadensersatz nach Filesharing abgewiesen.
Verklagt wurde der Inhaber eines Internetanschlusses, über den ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk anderen Teilnehmern einer Internettauschbörse zum Download angeboten worden sein soll.
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