Schnellprüfung Widerrufsjoker – Countdown bis 21.06.2016

Enthält ein Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, kann der Kreditnehmer den Darlehensvertrag auch noch nach Jahren widerrufen (sog. Widerrufsjoker). Dies hat für den Darlehensnehmer den immensen Vorteil, dass er den alten, meist mit hohen Kreditzinsen belasteten Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentgelt ablösen und die verbliebene Restschuld über einen neuen Kreditvertrag zu den historisch niedrigen Darlehenszinsen von heute finanzieren kann. Alleine die hierdurch zu erzielenden Zinsersparnisse belaufen sich abhängig von der Höhe der verbliebenen Restschuld nicht selten auf einige Zehntausend Euro.
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Jetzt wird’s aber höchste Zeit! Widerrufsjoker nur noch bis zum 21. Juni!

Erwerber von Grundstückseigentum, die bei Abschluss eines Immobiliendarlehens von der kreditgebenden Bank fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, müssen sich sputen. Zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Kreditverträge können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Bislang galt im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein „ewiges Widerrufsrecht“ (sog. Widerrufsjoker). Dabei geht es um viel Geld.
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Widerrufsjoker bei Verbraucherkreditverträgen aus 2002 – 2010 nur noch bis zum 21.6.2016 möglich!

Das Ende des Widerrufsjokers naht. Immobiliendarlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 sollten jetzt dringend auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüft werden.

 

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der kreditgebenden Banken in Verbraucherdarlehensverträgen insbesondere zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie können sich für die Kreditnehmer auch noch nach Jahren des Vertragsschlusses finanziell vorteilhaft auswirken. Denn der Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindert, dass
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen DKB aus den Jahren 2002 bis 2010

(Widerrufsjoker in über 70 % der Fälle)

Aufgrund einer Vielzahl von Mandatsanfragen haben wir in den letzten Monaten verschiedene Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank (DKB) aus den Jahren 2002 bis 2010 überprüft. Die Widerrufsbelehrungen finden sich in Kreditverträgen , welche die DKB in früheren Jahren mit Verbrauchern zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen hatte. Beinahe alle der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und dadurch rechtlich unwirksam.
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