Mietrecht für Mieter

MIETRECHT FÜR MIETER – MIETERSCHUTZ

Wir beraten Sie als Mieter in allen Fragen des Mietrechts und machen Ihre Rechte gegenüber Ihrem Vermieter geltend.

So können Sie als Mieter abhängig von den Umständen des Einzelfalls die Miete kürzen, wenn die von Ihnen angemietete Wohnung beispielsweise von Schimmel befallen ist oder die tatsächliche Größe der Wohnung erheblich von der vereinbarten Fläche abweicht. Wir beraten Sie gerne, ob Sie bei Vorliegen eines Mietmangels zur Mietminderung berechtigt sind und in welchem Umfang die monatliche Miete gemindert werden kann. Ein unberechtigtes Mieterhöhungsverlangen Ihres Vermieters weisen wir für Sie zurück.

Wir stehen Ihnen bei einer drohenden Räumungsklage zur Seite und prüfen die Ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung. Ein rechtzeitiger Widerspruch ermöglicht häufig die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

Sie sind übrigens als Mieter gleichermaßen zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Wir erklären die Kündigung Ihres Mietverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfristen, wir prüfen die Möglichkeit Ihres Auszugs vor Ablauf der Kündigungsfrist durch Stellen eines Nachmieters und setzen Ihren Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Mietkaution durch. Sprechen Sie uns an.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwältin Verena Reinhold

Rechtsanwältin Verena Brüggemann

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