Bei einer Verdachtskündigung stützt der Arbeitgeber die Kündigung nicht auf eine vom Arbeitnehmer tatsächlich begangene schuldhafte Pflichtverletzung, sondern allein darauf, dass der betreffende Arbeitnehmer im Verdacht steht, eine Vertragsverletzung – wie etwa eine Straftat oder einen sonstigen schwerwiegenden Vertrauensbruch – begangen zu haben.
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Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Fristlose Kündigung nach angekündigter Krankheit
Bereits die Ankündigung eines Arbeitnehmers, sich etwa bei Nichtgewährung von begehrtem Urlaub oder Freistellung „krank zu melden“, ist geeignet, eine außerordentliche Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung zu rechtfertigen, LAG Köln, Urteil vom 12.12.2002 – 5 Sa 1055/02.
Auch nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
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