Warner Bros. Entertainment Inc., eine US-amerikanische Film- und Fernsehgesellschaft mit Sitz in Burbank/Kalifornien, lässt in Deutschland von der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal Inhaber von Internetanschlüssen wegen Filesharing abmahnen. Zu der Filesharing Abmahnung von Frommer Legal für Warner Bros. im einzelnen:
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Blog / Aktuelles / Veröffentlichungen
Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).
Filesharing Abmahnung von PLAION wegen „Dead Island 2“ durch RKA
Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt zurzeit massenhaft Filesharing Abmahnungen im Namen der PLAION GmbH (bis August 2022 noch „Koch Media“). PLAION ist Produzent und Vermarkter von PC- und Konsolenspielen. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das vorgeblich exklusiv von PLAION vertriebene Computerspiel „Dead Island 2“ über ihren Internetanschluss anderen Teilnehmern eines BiTorrent-Netzwerkes widerrechtlich zum Download bereitgehalten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
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Kündigungsschutz des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers
Die Insolvenz des Arbeitgebers hat keinen direkten Einfluss auf den Bestand der im Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse. Arbeitnehmern steht in der Insolvenz des Arbeitgebers bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu. Im Einzelnen:
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Fristlose Verdachtskündigung im Arbeitsrecht
Bei einer Verdachtskündigung stützt der Arbeitgeber die Kündigung nicht auf eine vom Arbeitnehmer tatsächlich begangene schuldhafte Pflichtverletzung, sondern allein darauf, dass der betreffende Arbeitnehmer im Verdacht steht, eine Vertragsverletzung – wie etwa eine Straftat oder einen sonstigen schwerwiegenden Vertrauensbruch – begangen zu haben.
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Fristlose Kündigung bei Verletzung der Rücksichtnahmepflicht
Nach einem Urteil des LAG Köln liegt in der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten nicht zuletzt wegen der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht, welcher geeignet ist, die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auch ohne vorangegangene Abmahnung zu rechtfertigen.
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