Blog / Aktuelles / Veröffentlichungen
Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).
Das Ende des Widerrufsjokers naht. Immobiliendarlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 sollten jetzt dringend auf fehlerhafte Widerrufsbelehrungen überprüft werden.
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der kreditgebenden Banken in Verbraucherdarlehensverträgen insbesondere zur Finanzierung des Kaufs einer Immobilie können sich für die Kreditnehmer auch noch nach Jahren des Vertragsschlusses finanziell vorteilhaft auswirken. Denn der Fehler in der Widerrufsbelehrung verhindert, dass
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(Widerrufsjoker in über 70 % der Fälle)
Aufgrund einer Vielzahl von Mandatsanfragen haben wir in den letzten Monaten verschiedene Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank (DKB) aus den Jahren 2002 bis 2010 überprüft. Die Widerrufsbelehrungen finden sich in Kreditverträgen , welche die DKB in früheren Jahren mit Verbrauchern zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen hatte. Beinahe alle der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und dadurch rechtlich unwirksam.
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