Mit Urteil vom 06.10.2015 (57 C 8581/14) hat das Amtsgericht Düsseldorf erneut eine auf Schadensersatz und Kostenerstattung gerichtete Klage nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung abgewiesen.
Die Klägerin, ein amerikanisches Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen aus Los Angeles, hatte den Beklagten zunächst 2010 von einer auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin (BaumgartenBrandt Rechtsanwälte) wegen einer vorgeblich über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen.
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