Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 03.07.2014 (Az.: 30 O 133/12) ein Kölner Dienstleistungsunternehmen, das den öffentlichen Personennahverkehr für den Großraum Köln organisiert und unterhält, zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro und zum Ersatz aller sonstigen Schäden aus einem Verkehrsunfall mit einem Linienbus verurteilt.
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