Die Insolvenz des Arbeitgebers hat keinen direkten Einfluss auf den Bestand der im Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse. Arbeitnehmern steht in der Insolvenz des Arbeitgebers bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu. Im Einzelnen:
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Fristlose Verdachtskündigung im Arbeitsrecht
Bei einer Verdachtskündigung stützt der Arbeitgeber die Kündigung nicht auf eine vom Arbeitnehmer tatsächlich begangene schuldhafte Pflichtverletzung, sondern allein darauf, dass der betreffende Arbeitnehmer im Verdacht steht, eine Vertragsverletzung – wie etwa eine Straftat oder einen sonstigen schwerwiegenden Vertrauensbruch – begangen zu haben.
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Fristlose Kündigung bei Verletzung der Rücksichtnahmepflicht
Nach einem Urteil des LAG Köln liegt in der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten nicht zuletzt wegen der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht, welcher geeignet ist, die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auch ohne vorangegangene Abmahnung zu rechtfertigen.
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Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht – Urteil des Amtsgerichts Bergheim aufgehoben!
Mit Entscheidung vom 8. Juni 2018 – 1 BvR 701/18 hat das Bundesverfassungsgericht auf die Verfassungsbeschwerde der Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte – Köln hin ein Urteil des Amtsgerichts Bergheim aufgehoben.
Das Amtsgericht Bergheim hatte ein junges Paar zur Zahlung angeblicher Dienstleistungshonorare im vereinfachten Verfahren verurteilt, ohne den Rechtsstreit mündlich zu verhandeln. Dies obgleich zuvor die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt worden war und
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Abgasskandal – Landgericht Köln: Geld zurück! Diesel zurück!
Kölner Autobesitzer die von dem Abgassskandal (auch VW-Skandal, VW-Abgasaffäre oder Dieselgate/Dieselaffäre genannt) betroffen sind, können auf den Schutz der Kölner Rechtsprechung vertrauen. Unterschiedliche Kammern des Landgerichts Köln bewerten die Problematik einheitlich und gewähren den betrogenen Autokäufern das Recht, ihren Diesel gegen Erstattung des vollen Kaufpreises an den Autohändler zurückzugeben. Dabei ist lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung an den Automobilhändler zu erstatten.
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