Die beliebte Kinokomödie „Fack ju Göhte“ aus dem Jahre 2013 erlebt derzeit ein unerwartetes Revival im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen. So hat erst kürzlich die auf die Verfolgung von mutmaßlichen Filesharern spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München
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Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).
Filesharing aktuell: Weitere Niederlage für Abmahnwirtschaft vor dem Amtsgericht Köln!
In einem Filesharing-Verfahren vor dem Amtsgericht Köln (Az. 137 C 544/14) musste die auf die Verfolgung von mutmaßlichen Filesharern spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin jüngst eine weitere Schlappe einstecken.
Das klageabweisende Urteil vom 27.08.2015 fügt sich damit in eine ganze Reihe von Entscheidungen ein, mit denen allein in den vergangenen zwei Monaten zahlreiche Klagen auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten als unbegründet abgewiesen wurden, vgl. etwa Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2015 – 57 C 10126/14; Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.07.2015 – 125 C 517/14; Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.08.2015 – 137 C 588/14; Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 03.07.2015 – 91 C 2489/14; Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 03.07.2015 – 45 C 674/14; Amtsgericht Köln, Urteil vom 12.08.2015 – 125 C 461/14. In den vorgenannten Verfahren wurden die letztlich obsiegenden Beklagten allesamt erfolgreich von der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertreten.
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Amtsgericht Köln weist Filesharing-Klage unter Hinweis auf Verjährung ab!
Mit Urteil vom 08.07.2015 (Az. 125 C 517/14) hat das Amtsgericht Köln eine Filesharing-Klage auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach vorangegangener Abmahnung abgewiesen. Die Ansprüche seien allesamt verjährt.
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AG Köln: Schadensersatzanspruch nach Filesharing-Abmahnung verjährt in drei Jahren!
Mit Beschluss vom 03.06.2015 (Az. 137 C 574/14) weist das Amtsgericht Köln in einem laufenden Klageverfahren darauf hin, dass es der Rechtsauffassung folgt, nach welcher auch der Lizenzschadensersatz nach einer Filesharing-Abmahnung nach 3 Jahren verjährt. Geklagt hatte die Telepool GmbH – ein Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen – auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung.
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AG Charlottenburg weist Klage gegen Eheleute auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach Filesharing-Abmahnung ab!
Mit Urteil vom 08.01.2015 – 210 C 254/14 – hat das Amtsgericht Charlottenburg eine gegen Eheleute gemeinschaftlich gerichtete Klage auf Kostenerstattung und Zahlung von Schadensersatz nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung als unbegründet abgewiesen.
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