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Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).



Die betriebsbedingte Kündigung – Anforderungen an den Nachweis außer- und innerbetrieblicher Kündigungsgründe

Sicherlich erschwert das Kündigungsschutzgesetz die arbeitgeberseitige Kündigung. Doch auch wenn das betreffende Arbeitsverhältnis in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen unter bestimmten, genau normierten Voraussetzungen möglich.
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen DKB aus den Jahren 2002 bis 2010

(Widerrufsjoker in über 70 % der Fälle)

Aufgrund einer Vielzahl von Mandatsanfragen haben wir in den letzten Monaten verschiedene Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank (DKB) aus den Jahren 2002 bis 2010 überprüft. Die Widerrufsbelehrungen finden sich in Kreditverträgen , welche die DKB in früheren Jahren mit Verbrauchern zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen hatte. Beinahe alle der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und dadurch rechtlich unwirksam.
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Neues “Bootleg-Urteil“ des AG Köln

Kein Schadensersatz!

Streitwert auf absolutes Minimum begrenzt!

 

Das Amtsgericht Köln hat in einer neuen Entscheidung zu der Problematik um sogenannte „Bootleg-Abmahnungen“ den übersetzten Forderungen von Abmahnanwälten der Musikindustrie eine klare Abfuhr erteilt (Urteil des Amtsgerichts Köln vom 20.10.2014 – 125 C 75/14).

In dem Fall hatte ein argloser Familienvater auf einem Flohmarkt eine alte Musik-DVD der Gruppe „Pink Floyd“ gekauft. Diese offenkundig wertlose DVD sollte einige Jahre später nach einer gründlichen Entrümpelung der Musiksammlung im Rahmen einer eBay-Auktion versteigert werden.
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005, 2006 und 2007

Uns liegen derzeit einige Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005 bis 2007 zur Prüfung vor. Die Widerrufsbelehrungen sind Darlehensverträgen beigefügt, die die ING Diba seinerzeit mit Verbrauchern zur Grundstücksfinanzierung abgeschlossen hatte. Sämtliche der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, d.h. sie entsprechen nicht den Anforderungen, die das Gesetz an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung stellt.
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