Blog / Aktuelles / Veröffentlichungen
Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind gemäß § 104a UrhG Klagen auf Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung und Kostenerstattung nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung an dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der beklagte Anschlussinhaber seinen Wohnsitz hat. Liegt dieser etwa im OLG-Bezirk Köln (LG-Bezirke Köln, Bonn, Aachen) oder Düsseldorf (LG-Bezirke Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Krefeld, Kleve, Wuppertal) ist örtlich und funktionell das Amtsgericht Köln bzw. Düsseldorf zuständig.
Auswärtige Kollegen unterstützen wir dabei mit einer verlässlichen Terminsvertretung vor den Schwerpunktgerichten in Köln und Düsseldorf in Untervollmacht.
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Der Krankenstand hat in Deutschland zuletzt, nachdem er sich lange auf relativ niedrigem Niveau bewegt hatte, wieder spürbar angezogen. Ein hoher Krankenstand führt nicht zuletzt wegen der gesetzlichen Entgeltfortzahlung häufig zu ganz erheblichen Belastungen der hiervon betroffenen Unternehmen. Da wundert es nicht, dass so mancher Arbeitgeber die Kündigung von häufig krankheitsbedingt fehlenden Arbeitnehmern in Betracht zieht.
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Kreditgebende Banken wie die ING-Diba oder die DKB berufen sich nach Widerruf ihrer Darlehensverträge durch die Kreditnehmer regelmäßig auf die Einwendung der Verwirkung.
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Sicherlich erschwert das Kündigungsschutzgesetz die arbeitgeberseitige Kündigung. Doch auch wenn das betreffende Arbeitsverhältnis in den Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes fällt, ist die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus betriebsbedingten Gründen unter bestimmten, genau normierten Voraussetzungen möglich.
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(Widerrufsjoker in über 70 % der Fälle)
Aufgrund einer Vielzahl von Mandatsanfragen haben wir in den letzten Monaten verschiedene Widerrufsbelehrungen der Deutschen Kreditbank (DKB) aus den Jahren 2002 bis 2010 überprüft. Die Widerrufsbelehrungen finden sich in Kreditverträgen , welche die DKB in früheren Jahren mit Verbrauchern zur Immobilienfinanzierung abgeschlossen hatte. Beinahe alle der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und dadurch rechtlich unwirksam.
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