Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz wird grundsätzlich allen Arbeitnehmern zuteil, deren Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und in einem Betrieb mit mehr als zehn Arbeitnehmern beschäftigt sind.
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Filesharing Abmahnung von PLAION wegen „Dead Island 2“ durch RKA
Die Kanzlei RKA Rechtsanwälte aus Hamburg verschickt zurzeit massenhaft Filesharing Abmahnungen im Namen der PLAION GmbH (bis August 2022 noch „Koch Media“). PLAION ist Produzent und Vermarkter von PC- und Konsolenspielen. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen, das vorgeblich exklusiv von PLAION vertriebene Computerspiel „Dead Island 2“ über ihren Internetanschluss anderen Teilnehmern eines BiTorrent-Netzwerkes widerrechtlich zum Download bereitgehalten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
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Kündigungsschutz des Arbeitnehmers in der Insolvenz des Arbeitgebers
Die Insolvenz des Arbeitgebers hat keinen direkten Einfluss auf den Bestand der im Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse. Arbeitnehmern steht in der Insolvenz des Arbeitgebers bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz zu. Im Einzelnen:
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Fristlose Kündigung bei Verletzung der Rücksichtnahmepflicht
Nach einem Urteil des LAG Köln liegt in der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten nicht zuletzt wegen der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht, welcher geeignet ist, die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses auch ohne vorangegangene Abmahnung zu rechtfertigen.
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Arbeitsrecht für Arbeitgeber: Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Betriebsratsmitglieder genießen nach deutschem Arbeitsrecht weitreichenden Sonderkündigungsschutz. So schließt § 15 Abs. 1 KSchG die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds während der Amtszeit sowie für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung des Betriebsratsamtes grundsätzlich aus. Ausnahmen gelten nur, wenn der gesamte Betrieb oder jedenfalls eine Betriebsabteilung stillgelegt wird. Anders als eine ordentliche Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds für den Arbeitgeber jedoch nicht ausgeschlossen, sondern
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