WAGNER HALBE Forderungseinzug ohne Umwege


Schleppende Zahlungseingänge hemmen jeden Betrieb. Denn was nützt das dickste Auftragsbuch, wenn am Ende doch kein Geld in die Kasse kommt?

Wir legen die Grundlagen für ein effektives Forderungsmanagement und setzen hierbei schon bei dem Entwurf  Ihrer Kundenverträge, AGB und Rechnungen an.
Sollten Ihre Kunden dennoch in Zahlungsverzug geraten, betreiben wir für Sie das weitere Mahnwesen und setzen, soweit erforderlich und sinnvoll, Zahlungserinnerungen und Ratenzahlungsvereinbarungen auf. Hierbei wachen wir selbstverständlich über fristgerechte Zahlungseingänge und Verjährungsfristen.

Sollten die vereinbarten Zahlungseingänge trotz alledem ausbleiben, nutzen wir die Möglichkeit, Ihre berechtigten Forderungen im schnellen gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen und sodann im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.

Gerne bieten wir Ihnen einen Beratervertrag zu einem vorher fest vereinbarten Honorar an. Dies macht Ihre Rechtsberatungskosten kalkulierbar, so dass Sie diese in Ihre monatliche BWA einstellen können.

Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Wagner und Rechtsanwalt Halbe.

Sie können auch eine unverbindliche online-Anfrage stellen oder eine E-Mail direkt an die Adresse info@wagnerhalbe.de senden.