WAGNER HALBE Forderungseinzug ohne Umwege
Schleppende Zahlungseingänge hemmen jeden Betrieb. Denn was nützt das dickste Auftragsbuch, wenn am Ende doch kein Geld in die Kasse kommt?
Wir legen die Grundlagen für ein effektives
Forderungsmanagement und setzen hierbei schon bei dem Entwurf Ihrer Kundenverträge, AGB und Rechnungen an.
Sollten Ihre Kunden dennoch in Zahlungsverzug geraten, betreiben wir für Sie
das weitere Mahnwesen und setzen, soweit erforderlich und sinnvoll,
Zahlungserinnerungen und Ratenzahlungsvereinbarungen auf. Hierbei wachen wir
selbstverständlich über fristgerechte Zahlungseingänge und Verjährungsfristen.
Sollten die vereinbarten Zahlungseingänge trotz alledem
ausbleiben, nutzen wir die Möglichkeit, Ihre berechtigten Forderungen im
schnellen gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen und sodann im Wege der
Zwangsvollstreckung durchzusetzen.
Gerne bieten wir Ihnen einen Beratervertrag zu einem vorher
fest vereinbarten Honorar an. Dies macht Ihre Rechtsberatungskosten
kalkulierbar, so dass Sie diese in Ihre monatliche BWA einstellen können.
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Wagner und Rechtsanwalt Halbe.
Sie können auch eine unverbindliche online-Anfrage stellen oder eine E-Mail direkt an die Adresse info@wagnerhalbe.de senden.