Mit Urteil vom 08.07.2015 (Az. 125 C 517/14) hat das Amtsgericht Köln eine Filesharing-Klage auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach vorangegangener Abmahnung abgewiesen. Die Ansprüche seien allesamt verjährt.
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AG Köln: Schadensersatzanspruch nach Filesharing-Abmahnung verjährt in drei Jahren!
Mit Beschluss vom 03.06.2015 (Az. 137 C 574/14) weist das Amtsgericht Köln in einem laufenden Klageverfahren darauf hin, dass es der Rechtsauffassung folgt, nach welcher auch der Lizenzschadensersatz nach einer Filesharing-Abmahnung nach 3 Jahren verjährt. Geklagt hatte die Telepool GmbH – ein Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen – auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung.
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Neue Filesharing-Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erwartet!
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird aller Voraussicht nach am 11.06.2015 eine neue Entscheidung zu der Problematik von sogenannten Filesharing-Abmahnungen erlassen (Verfahren des BGH – I ZR 75/14).
Im Blickpunkt der Karlsruher Richter stehen rechtliche Fragen zu den Themen der Verlässlichkeit von IP-Adressenermittlungen, zum Beweisrecht, zur Störerhaftung sowie zur Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers und die Möglichkeit der Entlastung im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast.
Das Verfahren wurde in den ersten beiden Instanzen von der Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte in Köln geführt, welche sich auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert hat.
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AG Charlottenburg weist Klage gegen Eheleute auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach Filesharing-Abmahnung ab!
Mit Urteil vom 08.01.2015 – 210 C 254/14 – hat das Amtsgericht Charlottenburg eine gegen Eheleute gemeinschaftlich gerichtete Klage auf Kostenerstattung und Zahlung von Schadensersatz nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung als unbegründet abgewiesen.
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Terminsvertretung in Filesharing-Verfahren vor den Gerichten in Köln und Düsseldorf
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind gemäß § 104a UrhG Klagen auf Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung und Kostenerstattung nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung an dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der beklagte Anschlussinhaber seinen Wohnsitz hat. Liegt dieser etwa im OLG-Bezirk Köln (LG-Bezirke Köln, Bonn, Aachen) oder Düsseldorf (LG-Bezirke Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Krefeld, Kleve, Wuppertal) ist örtlich und funktionell das Amtsgericht Köln bzw. Düsseldorf zuständig.
Auswärtige Kollegen unterstützen wir dabei mit einer verlässlichen Terminsvertretung vor den Schwerpunktgerichten in Köln und Düsseldorf in Untervollmacht.
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