Constantin Film unterliegt mit Filesharing-Klage vor dem Amtsgericht Köln

Mit Urteil vom 22.08.2016 hat das Amtsgericht Köln erneut die Filesharing-Klage eines Abmahners auf Erstattung von Abmahnkosten und Schadensersatz nach Filesharing abgewiesen.

Verklagt wurde der Inhaber eines Internetanschlusses, über den ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk anderen Teilnehmern einer Internettauschbörse zum Download angeboten worden sein soll.
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LG Düsseldorf: Filesharing-Klage abgewiesen! Keine Rechte der Klägerin an den Musikwerken nachgewiesen!

Mit Berufungsurteil vom 23.03.2016 hat das Landgericht Düsseldorf die auf Zahlung von 3.505,40 Euro gerichtete Filesharing-Klage eines „führenden deutschen Tonträgerherstellers“ abgewiesen (Urteil des LG Düsseldorf vom 23.03.2016 – 12 S 31/14). Die beklagte Inhaberin eines Internetanschlusses, der in dem Prozess die Teilnahme an einer illegalen Internettauschbörse vorgeworfen wurde, muss nach der Entscheidung des Berufungsgerichts weder Schadensersatz noch Kostenersatz zahlen. Sämtliche Verfahrenskosten wurden dem klagenden Musikunternehmen auferlegt.
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Weiterer Sieg über Abmahner – Amtsgericht Düsseldorf weist Filesharing-Klage ab!

Mit Urteil vom 06.10.2015 (57 C 8581/14) hat das Amtsgericht Düsseldorf erneut eine auf Schadensersatz und Kostenerstattung gerichtete Klage nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung abgewiesen.

 

Die Klägerin, ein amerikanisches Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen aus Los Angeles, hatte den Beklagten zunächst 2010 von einer auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei aus Berlin (BaumgartenBrandt Rechtsanwälte) wegen einer vorgeblich über seinen Internetanschluss begangenen Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen.
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Filesharing aktuell: Weitere Niederlage für Abmahnwirtschaft vor dem Amtsgericht Köln!

In einem Filesharing-Verfahren vor dem Amtsgericht Köln (Az. 137 C 544/14) musste die auf die Verfolgung von mutmaßlichen Filesharern spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei BaumgartenBrandt aus Berlin jüngst eine weitere Schlappe einstecken.

 

Das klageabweisende Urteil vom 27.08.2015 fügt sich damit in eine ganze Reihe von Entscheidungen ein, mit denen allein in den vergangenen zwei Monaten zahlreiche Klagen auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten als unbegründet abgewiesen wurden, vgl. etwa Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2015 – 57 C 10126/14; Amtsgericht Köln, Urteil vom 08.07.2015 – 125 C 517/14; Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.08.2015 – 137 C 588/14; Amtsgericht Halle (Saale), Urteil vom 03.07.2015 – 91 C 2489/14; Amtsgericht Nürtingen, Urteil vom 03.07.2015 – 45 C 674/14; Amtsgericht Köln, Urteil vom 12.08.2015 – 125 C 461/14. In den vorgenannten Verfahren wurden die letztlich obsiegenden Beklagten allesamt erfolgreich von der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertreten.
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