Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005, 2006 und 2007

Uns liegen derzeit einige Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005 bis 2007 zur Prüfung vor. Die Widerrufsbelehrungen sind Darlehensverträgen beigefügt, die die ING Diba seinerzeit mit Verbrauchern zur Grundstücksfinanzierung abgeschlossen hatte. Sämtliche der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, d.h. sie entsprechen nicht den Anforderungen, die das Gesetz an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung stellt.
Weiterlesen


Der Widerrufsjoker: Zum nachträglichen Widerruf von Darlehensverträgen

Sollten Sie nach dem 01.11.2002 ein Darlehen etwa zur Finanzierung eines Hauskaufs oder einer Eigentumswohnung aufgenommen haben, können Sie möglicherweise vom so genannten „Widerrufsjoker“ profitieren. Mit dem Widerrufs-Joker ist es Ihnen möglich, auch heute noch einen bereits vor vielen Jahren abgeschlossenen Darlehensvertrag ohne Vorfälligkeitsentgelt zu widerrufen, ein neues Darlehen zur Finanzierung der verbliebenen Restschuld aufzunehmen und somit vom derzeitigen Rekordtief der Bauzinsen zu profitieren. Die hierdurch zu erzielenden Zinsersparnisse belaufen sich abhängig von den Umständen des Einzelfalls schnell auf einige zehntausend Euro.
Weiterlesen