WAGNER HALBE Familien- und Partnerschaftsrecht
Wir beraten und unterstützen Sie bei Trennung und Scheidung und in alle Fällen des Familienrechts:
- Insbesondere über sinnvolle rechtliche Regelungen für unverheiratete Paare.
- Vertragliche Regelungen im Vorfeld oder während einer Ehe bzw. einer Lebenspartnerschaft (Eheverträge und Partnerschaftsverträge).
- Bei Trennung und Scheidung einer Ehe oder der Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft (wie zum Beispiel Trennungs- unterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, elterliche Sorge, Hausratsverteilung, erbrechtliche Fragen, Wohnungsangelegenheiten, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich).
- Die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Ihr Anwalt im Familienrecht ist Rechtsanwalt Wagner.
Familienrecht aktuell:
"BGH stärkt Rechte von Unverheirateten"
Rechtsanwalt Wagner in der Zeitschrift BRIGITTE
Radiobeitrag: Rechtsanwalt Wagner im WDR 2 Mittagsmagazin zu dem aktuellen Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in dem Bericht "Amputation wider Willen"
Eine Broschüre zu den finanziellen Aspekten und den möglichen Kosten eines Scheidungsverfahrens finden Sie hier.
Lesen Sie auch den aktuellen Ratgeber:
Vorteile der „Internet-Scheidung“
„Scheidungsantrag
online ausfüllen in nur 10 bis 15 Minuten....“ oder „Scheidung: Schnell
und preiswert“: Immer häufiger wird im Internet die Möglichkeit einer
so genannten „Online-Scheidung“ angeboten. Hierbei wird der Eindruck
erweckt, dass eine Scheidung per Mausklick möglich sei und dass diese
zudem besonders schnell und preiswert durchgeführt werden könnte. Diese
Vorstellung ist falsch:
Kein Zeitvorteil bei „Online-Scheidungen“
Ein
durchschnittliches Scheidungsverfahren dauert circa 10 Monate. Diese
lange Verfahrensdauer liegt meist darin begründet, dass die
Familiengerichte einige Zeit benötigen, um den Scheidungstermin
vorzubereiten. Alleine der im Rahmen einer Scheidung durchzuführende
Versorgungsausgleich, also die Verteilung der jeweiligen
Rentenansprüche, benötigt meist einige Monate. In Anbetracht dieses
langen Zeitraums ist es völlig unerheblich, ob ein paar Minuten Zeit
eingespart werden, indem wichtige und sensible persönliche Daten per
Online-Fragebogen an den Anwalt gesandt werden. Vielmehr besteht sogar
die Gefahr, dass infolge von Falscheingaben, die bei einem persönlichen
Beratungsgespräch weitgehend vermieden werden, erhebliche
Zeitverzögerungen eintreten.
Der eigentliche Scheidungstermin
dauert in der Regel nur 15 bis 30 Minuten. In dem Termin müssen stets
beide Eheleute anwesend sein. Schließlich werden sie durch das
Familiengericht zu den Gründen befragt, warum sie ihre Ehe als
gescheitert betrachten. In der Gerichtsverhandlung wird zum Beispiel
erörtert, seit wann die Partner voneinander getrennt leben und ob sie
sich tatsächlich scheiden lassen wollen. Ein zuverlässiger Anwalt wird
seinen Mandanten oder seine Mandantin sorgsam und gründlich auf diesen
wichtigen Termin vorbereiten und bereits im Vorfeld alle offenen Fragen
klären. Wenn Sie in den Scheidungstermin gehen, sollten Sie daher mit
Ihrem Anwalt bereits ein enges Vertrauens- und Arbeitsverhältnis
aufgebaut haben und diesen nicht gerade erst kennen gelernt haben.
Kostenersparnis durch „Scheidung per Internet“: Null!
In
außergerichtlichen Auseinandersetzungen oder im Falle einer außer-
gerichtlichen Beratung können die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren
zwischen Mandant und Rechtsanwalt individuell ausgehandelt und
vereinbart werden. In dem gerichtlichen Scheidungsverfahren bestimmen
sich die entstehenden Rechtsanwaltsgebühren jedoch nach den starren
Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Diese Gebühren
sind gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden. Die
konkrete Gebührenhöhe bestimmt sich nach der Festsetzung des
Gegenstandswerts des jeweiligen Scheidungsverfahrens durch das Gericht.
Entscheidend für den festgesetzten Gegenstandswert ist wiederum der
Umfang der konkreten gerichtlichen Auseinandersetzung. Werden in dem
Scheidungsverfahren zum Beispiel zusätzliche Regelungen, wie etwa die
Verteilung des Hausrats mitverhandelt, steigt der Gegenstandswert und
damit auch die Kosten. Bei der Bestimmung der entstehenden
Rechtsanwaltsgebühren ist es also völlig unerheblich, wie der
beauftragte Rechtsanwalt kontaktiert wurde, oder ob die Beratung
persönlich und umfangreich oder knapp und nur per E-Mail-Verkehr
erfolgte. Die Kosten bleiben in beiden Fällen immer gleich hoch.
Fazit:
Ebenso
wichtig, wie die Entscheidung eine Ehe zu schließen, ist auch der
Schritt, diese endgültig scheiden zu lassen. Neben dem tiefen
Einschnitt in die persönliche Lebensplanung bedingt eine Scheidung auch
weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen für beide Partner. Selbst in
Fällen, wo trotz fester Scheidungsabsicht eine einvernehmliche Trennung
in Betracht kommt, sollten diese weitreichenden Folgen gut durchdacht,
zuverlässig geplant und zielstrebig umgesetzt werden. Eine Scheidung
auf „Knopfdruck“, ohne Bedacht und ohne verlässlichen Rat, ist weder
möglich noch empfehlenswert.
Im Falle einer Scheidung sollten
Sie sich nur an einen Rechtsanwalt wenden, der bei Beauftragung Ihr
Vertrauen erringt und verdient. Nutzen Sie die Möglichkeit einer ersten
persönlichen Beratung. In einem ausführlichen Gespräch wird Ihr Anwalt
mit Ihnen zusammen zunächst Ihre genauen Vorstellungen und Wünsche
ermitteln und Sie sodann über das bestmögliche Vorgehen informieren.
Hierbei wird der „gute Anwalt“ auch kritische Nachfragen stellen, vor
möglichen Fallstricken oder übereilten Entscheidungen warnen und
kreative Handlungsalternativen aufzeigen.
Auch während des
Scheidungsverfahrens ist ein enger Kontakt zwischen Anwalt und Mandant
wichtig und sinnvoll. Ihr Scheidungsanwalt sollte engagiert an Ihrer
Seite stehen und Sie sicher durch das Scheidungsverfahren führen,
hierbei stets hart in der Sache verhandeln und dennoch die gegenseitige
Fairness im Auge behalten. Gelingt diese intensive und vertrauensvolle
Zusammenarbeit, ist der Grundstein für ein wenig belastendes und
erfolgreiches Scheidungsverfahren gelegt.