Datenschutz – einfach und kostengünstig!

 

Hoppla, nun sind sie da, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue deutsche Bundesdatenschutzgesetz.

Dies ist jedoch kein Grund in Panik zu verfallen und eine immense Kosten- und Arbeitslast zu fürchten!

Oft sind einfache datenschutzrechtliche Lösungen möglich.

Wir analysieren jeden Einzelfall, egal ob Industrieunternehmen, Arztpraxis, Agentur, Gastronomiebetrieb oder Verein, streng unter den Gesichtspunkten der tatsächlichen Notwendigkeit datenschutzrechtlicher Maßnahmen und ihrer möglichst effizienten und kostenschonenden Umsetzung. Dadurch vermeiden wir frühzeitig unnötige bürokratische Prozesse, nutzlosen Arbeitsaufwand und einen übertriebenen Kapital- und Ressourcenaufwand. Eine unverbindliche Ersteinschätzung im Datenschutzrecht ist dabei stets kostenfrei.

Selbstverständlich unterstützen wir Unternehmen und Vereine auch als externe Datenschutzbeauftragte.

Zudem beraten und helfen wir in allen gesetzlich geforderten Bereichen des neuen Datenschutzrechts, wie z.B.

 

TIPP:

Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht bietet auf seiner Internetseite ein kostenfreies Analysetool zur datenschutzrechtlichen Selbsteinschätzung.

Alternativ beraten wir Sie jederzeit telefonisch und im persönlichen Gespräch.

AKTUELL:

Fehlende oder falsche Datenschutzerklärungen für Internetseiten – Drohen tatsächlich Abmahnungen?