Grundstückskauf und -verkauf

Grundstückskauf und -verkauf

„Augen auf beim Grundstückskauf“ – dies dürfte für die allermeisten Erwerber von Grundstücks- oder Wohnungseigentum eine absolute Selbstverständlichkeit sein. Schließlich handelt es sich beim Kauf einer Immobilie zumeist um eine Entscheidung fürs Leben.

Anders als beim Bezug einer Mietwohnung geht man mit dem Erwerb eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ein erhebliches finanzielles und nur schwer kalkulierbares Risiko ein. Ist die Immobilie wertstabil? Wird sich der gegebenenfalls angestrebte Mietzins erzielen lassen? Kommen Renovierungskosten auf mich zu? Zur Beantwortung all dieser sich beim Grundstückskauf zwangsläufig aufdrängenden Fragen, sollte das Objekt vor Abschluss des Grundstückskaufvertrag umfassend besichtigt werden. Treten dann nach Abschluss des Vertrags und erfolgter Grundbucheintragung dennoch Mängel auf, richtet sich die Haftung des Veräußerers nach den notariell beurkundeten Vereinbarungen der Vertragsparteien zur Sachmängelhaftung.

Wir beraten Sie bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrags und prüfen Ihren Grundstückskaufvertrag bereits  im Vorfeld auf etwaige Risiken und Unwägbarkeiten. Im Nachgang setzen wir Ihre berechtigen Ansprüche aus dem Notarvertrag durch.

Mehr zum Ausschluss der Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf lesen Sie hier.


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Rechtsanwalt Jörg Halbe

Rechtsanwalt Jörg Halbe, LL.M. oec.

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