Schwere Personenschäden

Schwerste Körperverletzungen und Todesfälle

Wer durch einen Verkehrsunfall, einem misslungenem ärztlichen Eingriff oder einem gewalttätigen Angriff selbst schwerste körperliche Schäden erlitten hat, braucht neben der optimalem medizinischen Versorgung hochspezialisierten juristischen Rat und direkte Hilfe.

Wir beraten und unterstützen von Köln aus bundesweit Opfer schwerster Unfälle, Kunstfehler und Gewaltattacken.

Bereits unmittelbar nach dem Vorfall leiten wir die notwendigen ersten Schritte zu einer schnellen und vollständigen Schadensregulierung ein. Im Notfall erfolgt die Erstberatung am Krankenbett, auf der Intensivstation oder telefonisch. Während der gesamten Bearbeitung stehen wir dabei nicht nur dem Verletzten mit Rat und Tat zur Seite, sondern kümmern uns auch um Familienangehörige, welche häufig durch die Wucht des Schadensereignisses völlig aus der Bahn geworfen werden und Zeit benötigen, um sich um den Verletzten und auch um sich selbst zu kümmern.

Wir führen jede für die Regulierung des Vorfalls notwendige Korrespondenz (insbesondere mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, der Polizei und Staatsanwaltschaft, mit Zeugen, den behandelnden Ärzten, der Krankenkasse, der Unfallversicherung, dem Rentenversicherungsträger, Opfervereinigungen, Rechtsschutzversicherung usw.)

Wurde sogar der Tod eines Angehörigen verursacht, realisieren wir für die Hinterbliebenen alle zivilrechtlichen Ansprüche und begleiten Strafverfahren auf Opferseite.

Speziell helfen wir deutschlandweit bei

  • schwersten Körperschäden mit dauerhaften Behinderungen und Verlust der Erwerbsfähigkeit (z.B. Querschnittslähmungen),
  • schwersten Beeinträchtigungen der geistigen Persönlichkeit des Verletzten (z.B. dauerhafte Hirnschädigungen),
  • und Todesfällen.

Hierbei verwirklichen wir die hieraus entstandenen Ansprüche auf Zahlung von sehr hohen Schmerzensgeldbeträgen und sehr hohen Schadensersatzsummen, welche häufig die Millionengrenze überschreiten (z.B. für den Ersatz von Verdienstausfallschäden, Rentenschäden, Unterhaltsschäden, Kosten für vermehrte Bedürfnisse, Kosten für den behindertengerechten Umbau des Wohnraums, Haushaltsführungschäden usw.).

Erleiden durch den Vorfall nicht direkt selbst betroffene Angehörige eine überdurchschnittlich harte seelische Erschütterung, z.B. durch den plötzlichen Tod eines geliebten Menschen, kann auch hierfür ein eigenes Schmerzensgeld durchgesetzt werden (sog. „Schockschaden“).

Prüfung lange andauernder Verfahren und Abfindungsvergleiche

Aufgrund der sehr hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldsummen bei schwersten Personenschäden und Todesfällen kann es zu extrem langen Gerichtsverfahren kommen, die nach einigen Jahren Verfahrensdauer nur schleppend weiterbetrieben werden.

Wir überprüfen solche Verfahren, regen sachdienliche Beschleunigungen an oder erteilen auf Wunsch einfach eine kompetente zweite Meinung.

Sofern Abfindungsvergleiche durch eine Versicherung angetragen werden überprüfen wir auch diese unter allen relevanten juristischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe und Prozessfinanzierung

Die Kosten der Rechtsverfolgung werden häufig als eigene Schadensposition von der einstandspflichtigen Versicherung voll übernommen. Opfer, die auf den Schutz einer Rechtsschutzversicherung vertrauen können haben bei der Schadensabwicklung von vorneherein eine Sorge weniger.

Menschen mit einem engen wirtschaftlichen Spielraum oder gar finanzieller Not verhelfen wir dazu, staatliche Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können. Zusätzlich können wir den Kontakt zu verlässlichen Prozessfinanzierern aufbauen, die das wirtschaftliche Risiko eines Gerichtsverfahrens abmildern können.


Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Thilo Wagner

Rechtsanwalt Thilo Wagner

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