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Mit unserem News Blog berichten wir aus unserer anwaltlichen Praxis und informieren über relevante Entscheidungen der Rechtsprechung, juristische Zusammenhänge sowie unsere neuesten Veröffentlichungen und Fachbeiträge zu diversen juristischen Fragestellungen, insbesondere aus den Bereichen Internetrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht und Haftungsrecht sowie zum Widerruf von Verbraucherdarlehen nach dem vermeintlichen Ablauf der Widerrufsfrist (“Widerrufsjoker”).


AG Köln: Schadensersatzanspruch nach Filesharing-Abmahnung verjährt in drei Jahren!

Mit Beschluss vom 03.06.2015 (Az. 137 C 574/14) weist das Amtsgericht Köln in einem laufenden Klageverfahren darauf hin, dass es der Rechtsauffassung folgt, nach welcher auch der Lizenzschadensersatz nach einer Filesharing-Abmahnung nach 3 Jahren verjährt. Geklagt hatte die Telepool GmbH – ein Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen – auf Schadensersatz und Kostenerstattung nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung.
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Neue Filesharing-Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erwartet!

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe wird aller Voraussicht nach am 11.06.2015 eine neue Entscheidung zu der Problematik von sogenannten Filesharing-Abmahnungen erlassen (Verfahren des BGH – I ZR 75/14).

Im Blickpunkt der Karlsruher Richter stehen rechtliche Fragen zu den Themen der Verlässlichkeit von IP-Adressenermittlungen, zum Beweisrecht, zur Störerhaftung sowie zur Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers und die Möglichkeit der Entlastung im Rahmen der sogenannten sekundären Darlegungslast.

Das Verfahren wurde in den ersten beiden Instanzen von der Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte in Köln geführt, welche sich auf die Abwehr von Filesharing-Abmahnungen spezialisiert hat.
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Terminsvertretung in Filesharing-Verfahren vor den Gerichten in Köln und Düsseldorf

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind gemäß § 104a UrhG Klagen auf Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung und Kostenerstattung nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung an dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der beklagte Anschlussinhaber seinen Wohnsitz hat. Liegt dieser etwa im OLG-Bezirk Köln (LG-Bezirke Köln, Bonn, Aachen) oder Düsseldorf (LG-Bezirke Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Krefeld, Kleve, Wuppertal) ist örtlich und funktionell das Amtsgericht Köln bzw. Düsseldorf zuständig.

Auswärtige Kollegen unterstützen wir dabei mit einer verlässlichen Terminsvertretung vor den Schwerpunktgerichten in Köln und Düsseldorf in Untervollmacht.
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Die krankheitsbedingte Kündigung und ihre Wirksamkeitsvoraussetzungen

Der Krankenstand hat in Deutschland zuletzt, nachdem er sich lange auf relativ niedrigem Niveau bewegt hatte, wieder spürbar angezogen. Ein hoher Krankenstand führt nicht zuletzt wegen der gesetzlichen Entgeltfortzahlung häufig zu ganz erheblichen Belastungen der hiervon betroffenen Unternehmen. Da wundert es nicht, dass so mancher Arbeitgeber die Kündigung von häufig krankheitsbedingt fehlenden Arbeitnehmern in Betracht zieht.
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