Terminsvertretung in Filesharing-Verfahren vor den Gerichten in Köln und Düsseldorf

Rechtsanwalt Jörg Halbe

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind gemäß § 104a UrhG Klagen auf Schadensersatz aus Urheberrechtsverletzung und Kostenerstattung nach vorangegangener Filesharing-Abmahnung an dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk der beklagte Anschlussinhaber seinen Wohnsitz hat. Liegt dieser etwa im OLG-Bezirk Köln (LG-Bezirke Köln, Bonn, Aachen) oder Düsseldorf (LG-Bezirke Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach, Krefeld, Kleve, Wuppertal) ist örtlich und funktionell das Amtsgericht Köln bzw. Düsseldorf zuständig.

Auswärtige Kollegen unterstützen wir dabei mit einer verlässlichen Terminsvertretung vor den Schwerpunktgerichten in Köln und Düsseldorf in Untervollmacht.

Aus der Erfahrung von vielen tausend Abmahnmandaten kennen wir die Problematik und die unterschiedliche Vorgehensweise der verschiedenen Rechteinhaber und Kanzleien gut. Klägerfreundliche Vergleichsrechtsprechung können wir aufgrund unserer umfangreichen Urteilssammlung häufig mit beklagtenfreundlichen Gegenentscheidungen parieren. Zudem beachten wir bei der Vertretung die aktuellen Rechtsprechungstendenzen. Wir können insoweit die jeweilige Prozesssituation schnell und sicher einschätzen und so auch kurzfristig eine optimale Vertretung in Untervollmacht gewährleisten.

Die Beauftragung erfolgt dabei denkbar einfach per Telefon. Sämtliche Verfahrensunterlagen können kurzfristig per Fax oder E-Mail übersandt werden. Das für die Vertretung notwendige Formular „Vollmacht: Terminsvertretung für Rechtsanwälte“ kann von unserer Internetseite herunter geladen werden. In der Regel können wir so auch eine sehr kurzfristige Terminsvertretung für den Folgetag sicherstellen und Sie und Ihren Mandanten optimal vertreten.

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