Jetzt wird’s aber höchste Zeit! Widerrufsjoker nur noch bis zum 21. Juni!

Rechtsanwalt Jörg Halbe

Erwerber von Grundstückseigentum, die bei Abschluss eines Immobiliendarlehens von der kreditgebenden Bank fehlerhaft über ihr Widerrufsrecht belehrt wurden, müssen sich sputen. Zwischen 2002 und 2010 abgeschlossene Kreditverträge können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden. Bislang galt im Falle einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung ein „ewiges Widerrufsrecht“ (sog. Widerrufsjoker). Dabei geht es um viel Geld.

Erweist sich eine Widerrufsbelehrung als fehlerhaft, haben Kreditnehmer einen so genannten Widerrufsjoker und können ihre Darlehen auch noch nach Ablauf der an sich geltenden 14-tägigen Widerrufsfrist widerrufen. So lassen sich unter Umständen einige 1000 Euro sparen, indem die Immobilie durch Abschluss eines neuen Kreditvertrags zu den aktuell günstigen Zinsen finanziert wird. Der sich hieraus ergebende Zinsvorteil ist zumeist ganz erheblich. Zumal bei einem wirksamen Widerruf des alten Darlehensvertrags kein Vorfälligkeitsentgelt anfällt. Stattdessen sind nach Erklärung des Widerrufs die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Zusätzlich hat die Bank Nutzungsersatz für die vom Kreditnehmer geleisteten Zins- und Tilgungsleistungen zu zahlen, weil die Bank ja mit den Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Widerruf wirtschaften konnte. Der Ersatz beläuft sich immerhin auf fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Vornahme der jeweiligen Leistungen, wohingegen die Verzinsung der Darlehensvaluta für die Dauer der Nutzung durch den Kreditnehmer lediglich auf Grundlage des vereinbarten Vertragszinses erfolgt. Bei Verrechnung der wechselseitigen Forderungen kommt in aller Regel ein ordentlicher Saldo zu Gunsten des Verbrauchers heraus. Der Widerruf dürfte sich daher durchaus lohnen.

 

Fazit:

 

Wenn Sie Ihren Kreditvertrag im Hinblick auf eine gegebenenfalls noch bestehende Widerrufsmöglichkeit überprüfen lassen möchten, müssen Sie sich beeilen. Spielen Sie Ihren Widerrufsjoker jetzt aus – ein Widerruf ist nur noch bis zum 21. Juni 2016 möglich. Sie können sich daher insoweit kurzfristig an uns wenden. Aktuell liegen uns etwa zahlreiche Widerrufsbelehrungen der ING DiBa, Degussa Bank, Sparda-Bank, Debeka Bausparkasse, Gladbacher Bank, DKB u.v.m. zur Prüfung vor.

 

Die Überprüfung erfolgt kostenfrei. Innerhalb von zwei Werktagen erhalten Sie eine anwaltliche Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten eines Widerrufs und zu dessen rechtlicher Durchsetzung sowie eine Empfehlung hinsichtlich des weiteren Vorgehens. Sie erreichen uns hierzu wochentags telefonisch unter 0221 / 3500 67 80.

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