Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005, 2006 und 2007

Rechtsanwalt Jörg Halbe

Uns liegen derzeit einige Widerrufsbelehrungen der ING Diba aus den Jahren 2005 bis 2007 zur Prüfung vor. Die Widerrufsbelehrungen sind Darlehensverträgen beigefügt, die die ING Diba seinerzeit mit Verbrauchern zur Grundstücksfinanzierung abgeschlossen hatte. Sämtliche der uns vorliegenden Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft, d.h. sie entsprechen nicht den Anforderungen, die das Gesetz an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung stellt. Unsere Erfahrungen decken sich damit mit denen der Verbraucherzentrale Hamburg, wonach rund 86 % der Widerrufsbelehrungen der ING Diba fehlerhaft sind (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg; Stand 17.06.2014).

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen

So werden in den uns vorliegenden Widerrufsbelehrung die Kreditnehmer von der kreditgebenden Bank über den Beginn des Laufs der Widerrufsfrist im Unklaren gelassen. Die Widerrufsbelehrungen sind insoweit nach einhelliger Rechtsprechung fehlerhaft.

Banken genießen keinen Vertrauensschutz

Da die Bank noch dazu nicht eins-zu-eins auf die damals maßgebliche gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung zurückgegriffen, sondern diese vielmehr in sprachlicher Hinsicht modifiziert hat, ist sie nicht in ihrem Vertrauen auf die Wirksamkeit der
amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung geschützt. Dieser Vertrauensschutz wird nämlich nur den Banken zuteil, die vollständig die amtliche Widerrufsbelehrung verwendet haben (BGH, Urteil vom 28.06.2011, XI ZR 349/10).

Widerrufsrecht des Verbrauchers bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Ist die Widerrufsbelehrung jedoch fehlerhaft und weicht sie – wie in den uns vorliegenden Fällen – zudem von der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung ab, kann der Kreditnehmer auch noch Jahre nach Ablauf der ansonsten geltenden 14-Tagesfrist den Darlehensvertrag widerrufen. Dies hat für den Kreditnehmer den Vorteil, dass er im Ergebnis den alten Kreditvertrag ohne Vorfälligkeitsentgelt ablösen und die verbliebene Restschuld über einen neuen Darlehensvertrag zu den historisch günstigen Konditionen von heute finanzieren kann. Die hierdurch zu erzielenden Zinsersparnisse belaufen sich abhängig von der Höhe der verbliebenen Restschuld nicht selten auf einige Zehntausend Euro. Es lohnt sich daher, nach dem 01.11.2002 abgeschlossene Kreditverträge anwaltlich im Hinblick auf eine etwaig noch bestehende Widerrufsmöglichkeit überprüfen zu lassen.

Hierfür stehen wir Ihnen deutschlandweit zur Verfügung. Die Überprüfung Ihrer Widerrufsbelehrung erfolgt innerhalb von sechs Werktagen zu einem von vorher vereinbarten Pauschalhonorar. Sollten Sie noch Fragen zum Widerrufs-Joker haben, erreichen Sie uns telefonisch unter 0221 – 3500 67 81 oder per E-Mail über info@wagnerhalbe.de. Die Anfrage ist selbstverständlich für Sie unverbindlich und kostet nichts.

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